Hausordnung für die Rolandschule Perleberg

Stand: 2023

Hausordnung Sanktionen
1. Wir gehen höflich, rücksichtsvoll und hilfsbereit miteinander um. Alle Mitarbeiter des Hauses und unsere Gäste werden gegrüßt. – sofortiger Hinweis (mdl. Form)

– va. betreffender Lehrer

2. Wir dulden keine körperliche und seelische Gewalt.

Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen, Ausgrenzung und erst recht körperliche Gewalt gehören nicht in unsere Schulgemeinschaft.

Elterninformation/ Musterbrief

Schulstrafen

Anzeige bei der Polizei in schweren Fällen

va. betreffender Lehrer, Information an Klassenlehrer

3. Wir achten persönliches und schulisches Eigentum. Wir gehen sorgfältig damit um, zerstören, verschmutzen und entwenden es nicht. Eigentum ersetzen, säubern von verschmutzten Stellen u.a.

Elterninformation/ Bußgeldkatalog

va. betreffender Lehrer, Information an Klassenlehrer

4. Wir sorgen für eine ungestörte Lern- und Lehrathmosphäre und halten uns an die Regeln:

  • Geregelte Unterrichts- und Pausenzeiten werden eingehalten
  • Während des gesamten Unterrichts herrscht Ruhe im Haus.
  • In den kleinen Pausen und bei Regenwetter bleiben alle Kinder im Raum.
  • Wir achten die Arbeit der Schülerlotsen und der aufsichtsführenden Schüler. Wir befolgen ihre Anweisungen.
Bußgeldkatalog

Gestörte Unterrichtszeit wird nach Unterrichtsschluss nachgeholt, Eltern werden darüber informiert/ max. 1 Stunde Nachholzeit

Elterninformation

Schülerlotsen können Hof- oder Spielverbot erteilen

va. betreffender Lehrer

5. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände herrscht Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot. Elterninformation beim ersten Mal

va. betreffender Lehrer

6. Sonderregelungen:

  • Alle Handys, Smartwatches und andere Geräte, die eine Bildaufnahmefunktion, Bluetooth etc. besitzen bzw. internetfähig sind, dürfen während der Schulzeit nur ausgeschaltet in der Schulmappe aufbewahrt werden. Die Schule übernimmt dafür keine Versicherung.
  • Tausch ist an der Schule nicht erwünscht, Handel ist verboten
  • Für die geparkten Fahrräder am Fahrradstand übernimmt die Schule keine Haftung.
  • Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen, Munition, Feuerwerkskörpern und sonstigen gefährlichen Dingen ist verboten.
  • Das Werfen von Schneebällen ist verboten
  • In der Schule werden keine Sachen mit fremdenfeindlicher, rassistischer, gewaltverherrlichender und extremistischer Symbolik getragen oder verbreitet.
Wegnahme störender Gegenstände und schriftliche Mitteilung an die Eltern, Rückgabe an die Eltern (kein Versicherungsschutz während der Aufbewahrungszeit)

va. betreffender Lehrer

Bei begründetem Verdacht auf Waffen und waffenähnlichen Gegenständen erfolgt eine Durchsuchung von Schultaschen oder anderen Behältnissen

va. mindestens 2 Kollegen

bei Verweigerung Einschaltung der Polizei

Bußgeldkatalog

sofortige Abnahme fremdenfeindlicher Symbole

Beseitigung von Schmierereien in Absprache mit dem Schulträger

va. alle Kollegen Information an Schulleitung und Polizei